Import eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie haben ein neues Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) oder Gutachten nach §21 StVZO
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
- Besitznachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten.
Informationen des BayernPortals: